Welcher Führerschein für welchen Wohnwagen?

Die Regelungen für die Führerscheinklassen waren in den letzten Jahrzehnten gleich zweimal maßgeblichen Veränderungen unterworfen. Einschneidend war zunächst die vom Januar 1999. Die Europäische Union hatte entschieden, die unterschiedlichen Klassen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Für Deutschland hatte dies zur Folge, dass die bis dahin geltenden sieben Führerscheinklassen auf nunmehr 15 erweitert wurden. Buchstaben sollten von nun an das bis dahin geltende Zahlensystem ersetzten.

Eine weitere Veränderung brachte die Fahrerlaubnis-Verordnung vom Januar 2013. Mit der Klasse AM (Roller- und Mopedführerschein) wurde eine weitere eingeführt und die Zahl damit auf insgesamt 16 Führerscheinklassen erhöht. Eine Zahl, die groß genug ist, bis in die Gegenwart hinein für Unsicherheit und Verwirrung zu sorgen. Welche Führerscheinklassen maßgeblich für das Führen eines Fahrzeugs mit Wohnwagen notwendig sind, darüber informieren die nun folgenden Abschnitte.

Die Frage, welcher Wohnwagen angehängt werden darf, wird letztendlich von zwei Faktoren bestimmt: Einerseits vom Alter des Führerscheins (vor und nach 1999), andererseits vom zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, des Wohnwagens bzw. des Gespanns. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen bei allen Fragen rund um den Führerschein für Wohnwagen Fahrschulen, TÜV und ADAC.

Vor 1999: Führerschein der Klasse 3

Wer seinen Führerschein vor 1999 erworben hat, profitiert von einer großzügigen Regelung. Der alte Führerschein Klasse 3 erlaubt das Führen eines Fahrzeugs von bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Fahrzeuge mit Anhänger sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht mehr als drei Achsen aufweisen. Theoretisch sind damit sämtliche Pkw-Wohnwagen-Kombinationen bis maximal 18,5 Tonnen möglich. Allerdings ist diese Regelung auf das 50. Lebensjahr beschränkt, danach gelten neue Regelungen. So reduziert sich beispielsweise die Gesamtmasse auf 12 Tonnen.

 

Führerschein der Klasse B

Der Führerschein Klasse B ist kein „Wohnwagenführerschein“ im eigentlichen Sinn. Der Buchstabe B verweist lediglich darauf, das der entsprechende Autoführerschein den Fahrer dazu befugt, einen Anhänger zu ziehen. Dabei ist die zulässige Gesamtmasse auf 3,5 Tonnen begrenzt, sprich: Zugfahrzeug und Wohnwagen dürfen zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet der Fall, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt. Dann sind mit einem Führerschein der Klasse B entsprechend 4,25 Tonnen Maximalgewicht zulässig. Somit eignet sich die Führerscheinklasse B ideal, um leichte Wohnwagen sorgenfrei anzuhängen.

 

Führerschein der Klasse B96

Wer einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm mitführen möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse B mit zusätzlicher Schlüsselzahl 96. Der Führerschein B96 kann im Rahmen einer qualifizierten Fahrerschulung durch die Fahrschule erworben werden. Zumeist ist hierfür eine eintägige Schulung mit Theorie- und Praxisteil (Bremsen, Wenden, Rangieren) ausreichend, eine finale Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Wichtig ist zu beachten, dass die Gesamtmasse des Gespanns zwar mehr als 3,5 Tonnen wiegen darf, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen. Für Fahrzeugkombinationen, die dieses Gewicht überschreiten, wird ein Anhängerführerschein der Klasse BE notwendig. Der Caravaning Industrie Verband geht davon aus, dass mit dem erweiterten Führerschein B96 etwa 90 Prozent aller deutschen Wohnwagengespanne gefahren werden können.

 

Führerschein der Klasse BE

Mit dem Führerschein BE ist das Mitführen eines Wohnwagens bis maximal 3,5 Tonnen erlaubt, jedoch darf die Gesamtmasse des Gespanns ein Gewicht von 7 Tonnen nicht überschreiten. Zwar verlangt die Klasse BE keine weiteren Theoriestunden, Fahrstunden und eine 45-minütige Prüfung müssen dagegen absolviert werden. Der Anhängerführerschein BE kann auch auf direktem Weg erlangt werden.

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