Die Regelungen für die Führerscheinklassen waren in den letzten Jahrzehnten gleich zweimal maßgeblichen Veränderungen unterworfen. Einschneidend war zunächst die vom Januar 1999. Die Europäische Union hatte entschieden, die unterschiedlichen Klassen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Für Deutschland hatte dies zur Folge, dass die bis dahin geltenden sieben Führerscheinklassen auf nunmehr 15 erweitert wurden. Buchstaben sollten von nun an das bis dahin geltende Zahlensystem ersetzten.
Eine weitere Veränderung brachte die Fahrerlaubnis-Verordnung vom Januar 2013. Mit der Klasse AM (Roller- und Mopedführerschein) wurde eine weitere eingeführt und die Zahl damit auf insgesamt 16 Führerscheinklassen erhöht. Eine Zahl, die groß genug ist, bis in die Gegenwart hinein für Unsicherheit und Verwirrung zu sorgen. Welche Führerscheinklassen maßgeblich für das Führen eines Fahrzeugs mit Wohnwagen notwendig sind, darüber informieren die nun folgenden Abschnitte.
Die Frage, welcher Wohnwagen angehängt werden darf, wird letztendlich von zwei Faktoren bestimmt: Einerseits vom Alter des Führerscheins (vor und nach 1999), andererseits vom zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, des Wohnwagens bzw. des Gespanns. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen bei allen Fragen rund um den Führerschein für Wohnwagen Fahrschulen, TÜV und ADAC.